Begleitete Elternschaft „Lichtblick“
Stationäre Versorgung von Müttern oder Vätern mit geistiger Beeinträchtigung und ihren Kindern.
„Nah am Leben – dicht am Menschen.“
Wir bieten Müttern oder Vätern mit geistiger Beeinträchtigung und deren Kindern ein gemeindenahes, stationäres Wohn- und Unterstützungsangebot, das sie befähigen soll, elterliche Kompetenzen zu entwickeln und zu festigen, um so ihrem Erziehungsauftrag nachzukommen.
Gemeinsam zum Ziel
Wir wollen unseren Bewohnerinnen und Bewohnern in einem stationären Rahmen ermöglichen, die Voraussetzung für eine gelingende Elternschaft zu erwerben, die es ihnen ermöglicht, in naher Zukunft die Versorgung, Begleitung und Erziehung ihrer Kinder in einer ambulanten Wohnform weitestgehend eigenständig zu übernehmen.
Das Team
Ein interdisziplinäres Team, bestehend aus Einrichtungsleitung (Sozialpädagogin/Systemische Familientherapeutin), Hausleitung (Sozialpädagogin / Marte Meo Therapeutin), Heilerziehungspflegerin (Marte Meo Therapeutin), Erzieherinnen, einer Kinderkrankenschwester (mit Weiterbildung zur Kunsttherapeutin) sowie einer Hauswirtschaftsmeisterin, stellt Hilfen und Unterstützungsleistungen für Mütter bzw. Väter und ihrem Kind individuell zur Verfügung.
Wohnräume zum Wohlfühlen
Wir stellen jeder Bewohnerin mit Kind ein komplett eingerichtetes 2-Zimmer-Appartement mit Küche und Bad bereit. In unserer Etage befinden sich acht Appartements, eines davon ist rollstuhlgerecht. Daneben stehen mehrere Funktionsräume wie Lehrküche, Einzel- und Gruppenangebotsräume sowie Räume zur Wäscheversorgung und ein Babybad zur Verfügung.
Individuelle Hilfen und Unterstützungsangebote
Wir bieten unseren Bewohnerinnen und den Kindern eine individuelle Betreuung und Unterstützung im Früh-, Mittel- und Spätdienst sowie einen Nachtdienst an. Sieben Tage in der Woche, 24 Stunden am Tag sind wir vor Ort und für unsere Bewohnerinnen ansprechbar.
Rechtsgrundlage
Wir sind eine Einrichtung, die ihre Grundlage nach den Regelungen im SGB XII für die Mütter oder Väter und des SGB VIII, §19 für die Kinder ableitet.
Aufnahmevoraussetzungen
Aufgenommen werden alleinerziehende Mütter oder Väter mit geistiger Beeinträchtigung, die die o.g. rechtlichen Voraussetzungen erfüllen und vorzugsweise in Niedersachsen wohnen.
Schwangere Frauen können bereits im letzten Drittel ihrer Schwangerschaft aufgenommen werden.
Sozialpädagogische Leistungen
Wir bieten auch eine psychosoziale, den individuellen Problemlagen entsprechende Beratung für Mütter oder Väter an, die auf Methoden der Gesprächsführung beruht, eine fachliche Intention beinhaltet und von sozialpädagogischen Fachkräften durchgeführt wird.