Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand, nach Bedarf, mindestens jedoch einmal im Jahr einberufen. Die Mitgliederversammlung ist zu berufen, wenn der zehnte Teil der Mitglieder die Berufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt. Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt unter Angabe der Tagesordnung durch schriftliche Einladung mit einer Frist von mindestens einer Woche. Die Gegenstände der Beschlussfassung sind als schriftliche Vorlage beizufügen.
Der Vorstand und Verwaltungsrat nehmen an der Mitgliederversammlung teil. Der Vorstand leitet die Mitgliederversammlung.
Mitglieder:
- Abeln, Wilhelm
- Anhuth, Nils
- Blazejak, Maria
- Bockhorst, Walter
- Bruns, Hannegret
- Elschen, Heinz
- Freesemann, Heino
- Geuter, Renate
- Hardenberg, Bernhard
- Hespe, Ludger
- Hollah, Christa
- Kramer, Michael
- Lammers, Hans
- Lübbe, Bernhard
- Niemann, Ernst
- Otto, Thomas
- Quaing, Bernhard
- Rensen, Anneliese
- Siemer, Heinrich
- Siemer, Ludger
- Simon, Leo (Pfarrer)
- Stevens, Paul
- Stratmann, Sven
- Thiemann, Franz
- Tinnefeld, Christine
- Vogelpohl, Marianne
- Weddehage, Hubert
- Wessels, Heinz
- Wingermühle-Rißmann, Renate
- Witte, Alois