Anderer Leistungsanbieter nach § 60 SGB IX
“Arbeit Anders” ist eine Alternative zur Werkstatt für Menschen mit Beeinträchtigung.
Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurde für Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Aufnahme in eine Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) haben, eine Alternative zur beruflichen Bildung und zur Beschäftigung in der WfbM geschaffen.
Seit Januar 2018 können nach § 60 SGB IX Bildungs- und Beschäftigungsangebote auch bei anderen Leistungsanbietern wahrgenommen werden.
Der Gesetzgeber will damit bessere Voraussetzungen schaffen, um Menschen mit Beeinträchtigung auf dem Weg in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu unterstützen und Alternativen zur Beschäftigung in einer WfbM fördern.
Im Unterschied zur WfbM müssen andere Leistungsanbieter keine Mindestplatzzahl vorweisen. Es besteht keine Aufnahmeverpflichtung und sie müssen auch nicht alle Leistungeen, wie z.B. Eingangsverfahren, Berufsbildungsbereich und Arbeitsbereich, anbieten.
Eingangsverfahren + Berufsbildungsbereich
Seit Januar 2021 ist auch der Caritas-Verein Altenoythe e. V. anerkannter „Anderer Leistungsanbieter nach § 60 SGB IX“ mit Angeboten im Eingangsverfahren (EV) und im ambulanten Berufsbildungsbereich (BBB).
“Arbeit Anders” umfasst derzeit 12 Plätze für die ambulante berufliche Bildung auf dem ersten Arbeitsmarkt in den Bereichen Holz, Garten und Küche sowie Hauswirtschaft.
Weitere Bereiche sollen künftig das Angebot von “Arbeit Anders” noch ergänzen und sind bereits in Planung.
Zielgruppe sind Menschen mit geistiger und psychischer Beeinträchtigung sowie junge Erwachsene mit sozial-emotionalen Auffälligkeiten, die eine Alternative zur Werkstatt suchen.
Weitere Informationen
Ein Fahrdienst wird für die Teilnehmenden nicht zur Verfügung gestellt.
Wenn Sie beraten werden möchten oder Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir informieren Sie gerne über verschiedene berufliche Möglichkeiten und Förderangebote.