Allgemeine Geschäftsbedingungen des Caritas-Vereins Altenoythe e.V. sowie der CVA-Dienstleistungs-GmbH und der LMG gemeinnützige Gesellschaft mbH
1. Geltungsbereich, Allgemeines, Gerichtsstand
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: „AGB“) gelten für alle gegenwärtigen und künftigen gegenseitigen Lieferungen, Leistungen und Angebote sowie die sonstigen Geschäftsbeziehungen des Caritas-Verein Altenoythe e.V. sowie seiner Tochterunternehmen, der CVA Dienstleistungs GmbH und der LMG gemeinnützige Gesellschaft mbH (nachfolgend einheitlich als „Wir“/„Uns“ oder kurz „CVA“ bezeichnet, unabhängig davon, welches Unternehmen die AGB verwendet) und dem Vertragspartner, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Sie gelten sowohl gegenüber Unternehmern, als auch gegenüber Verbrauchern. Sie AGB treten grundsätzlich an die Stelle sonst von den Vertragsparteien verwendeter AGB. Werden andere als die hier bzw. sonst vereinbarten AGB verwendet, so gelten sie im Verhältnis der Vertragsparteien untereinander als nicht einbezogen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn CVA ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt, es sei denn, es handelt sich um uns begünstigende Regelungen.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Vertragspartner einschließlich dieser AGB ganz oder zum Teil unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen, soweit gesetzlich zulässig, nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll – soweit zulässig – durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher und rechtlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist gegenüber Unternehmern Altenoythe.
2. Zustandekommen des Vertrags, online-Bestellungen, Einbeziehung AGB
Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen sowie sonstige rechtsgeschäftlich maßgebliche Willenserklärungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Vor Annahme des Vertragsangebots durch den Kunden halten wir uns, soweit wir im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich schriftlich angeboten haben, jedoch 30 Tage ab Angebotsdatum an die angebotenen Preise gebunden.
Mit der Bestellung der Ware/des Werkes/der Dienstleistung erklärt der Kunde uns gegenüber, unbeschadet ihm gesetzlich zustehender bzw. nachfolgend eingeräumter Widerrufs-, Rücktritts- und Rückgaberechte, verbindlich, den Auftrag zu erteilen.
Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot des Kunden innerhalb von zwei Wochen nach Eingang anzunehmen. Die Annahme erfolgt grundsätzlich schriftlich. In einem Bestätigungsschreiben, welches jeweils Bezug auf das zuvor abgegebene Angebot nimmt, werden die zu erbringenden Leistungen bezeichnet.
Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
Bestellt der Verbraucher bei uns Waren oder Werk- bzw. Dienstleistungen auf elektronischem Wege (insbesondere per „online-shop“), sofern wir diesen Weg eröffnen, gibt er ein verbindliches Angebot ab, wenn er den Online-Bestellprozess unter Eingabe der dort verlangten Angaben durchlaufen hat und im letzten Bestellschritt den Button “Bestellung abschicken” anklickt oder eine entsprechende E-Mail versendet. Wir werden den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt jedoch noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden. Im Fall der Vertragsannahme wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Verbraucher auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt. Der Vertrag kommt ansonsten erst zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch Lieferung der Ware annehmen oder verbindlich in Textform die Annahme erklären. Nicht mehr lieferbare Artikel werden mit „ausverkauft“ gekennzeichnet. Sollten sich Bestellungen überschneiden und der gewünschte Artikel nicht mehr lieferbar sein obwohl er nicht mit „ausverkauft“ gekennzeichnet war, erhalten Sie von uns umgehend eine E-mail. In dem Fall haben Sie auch die Möglichkeit Ihre Bestellung zu stornieren.
Im Fall des Abschlusses von Werk- oder Dienstverträgen behalten wir uns vor, mit der Durchführung des Auftrages/der Dienstleistung erst nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist (s. AGB-Ziffer 5.) zu beginnen.
Diese AGB werden auch durch Bestätigung der Kenntnisnahme durch den Kunden auf der Homepage eines von uns entsprechend eingerichteten online-shops (mouseclick auf das entsprechende download-Feld) bei Bestellung einbezogen. Damit, spätestens jedoch mit Annahme der gelieferten Ware, erkennt der Kunde unsere AGB als rechtsverbindlich an. Ein Versand erfolgt nur innerhalb Deutschlands.
3. Allgemeine Liefer- und Leistungsbedingungen, Gefahrübergang, Abnahme
Eine Vereinbarung von Ausführungs- bzw. Lieferterminen oder -fristen, gleich ob verbindlich oder unverbindlich, bedarf der Textform.
Eine verbindlich vereinbarte Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Kunden gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben, Materialbeistellungen sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungswünsche des Kunden verlängern die Lieferzeit angemessen. Eine verbindlich vereinbarte Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand das Werk verlassen hat. Im Übrigen gelten Lieferfristen und -termine nur annähernd.
Wir sind zu Teillieferungen jederzeit berechtigt, sofern uns nicht im Einzelfall vorher bereits bekannt gegeben ist, dass der Vertragspartner hierdurch unbillig beeinträchtigt wird.
Bei außergewöhnlichen Vorleistungen können wir eine angemessene Vorauszahlung verlangen. Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so können wir, insbesondere bei Werkverträgen, Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen uns auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. § 321 II BGB bleibt unberührt.
Der Kunde ist nicht berechtigt, die Materialbeistellungen vor dem vereinbarten Termin anzuliefern. Bei verfrühter Anlieferung der Materialbeistellungen hat der Kunde die entstandenen Kosten, insbesondere Lagerkosten, zu tragen.
Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt, Streik, Rohstoffmangel oder und aufgrund von Ereignissen, die zu Betriebsstörungen führen oder uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, z. B. Ausfall produktions- bzw. bearbeitungsrelevanter Maschinen, behördliche Anweisungen usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten, deren Unterlieferanten oder Dritten, derer wir uns zur Durchführung unserer Pflichten bedienen, eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Das gilt auch dann, wenn die Verzögerung während eines bereits eingetretenen Verzugs entsteht. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wir teilen Beginn und Ende der jeweiligen Hindernisse dem Kunden baldmöglichst mit.
Aus Gründen der Lagerhaltung und der Transportkostenersparnis werden einige Produkte teilweise in zerlegter oder teilmontierter Ausführung geliefert. Der gebrauchsfertige Zusammenbau der Produkte gehört nicht zu unserem Lieferumfang und ist auch im Preis nicht berücksichtigt.
Bei Verträgen mit Kunden, die keine Verbraucher sind, geht, soweit nicht ausdrücklich eine Bringschuld zu unseren Lasten vereinbart wird, die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs des Vertragsgegenstands auf den Kunden über, sobald dieser an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Dies gilt unabhängig davon, ob wir mit werkseigenen Transportmitteln den Transport ausführen oder fremde Frachtführer eingesetzt werden und unabhängig davon, ob wir die Versandkosten tragen oder noch andere Leistungen, z.B. die Anfuhr oder Aufstellung, schulden. Die Verladung des Vertragsgegenstands gehört zu den Pflichten des Kunden. Klauseln, wie „Lieferung frei…“, „ex Werk…“ oder ähnliche Klauseln haben lediglich eine abweichende Regelung der Transportkosten zur Folge, ändern aber nicht die vorstehende Gefahrtragungsregel, es sei denn, es ist für das einzelne Übergabeverhältnis schriftlich Abweichendes vereinbart worden. Bei Verbrauchern gilt das nur, wenn sie selbst einen nicht von uns benannten Beförderer beauftragt haben.
Der Kunde (Unternehmer oder Verbraucher) ist verpflichtet, das vertragsgemäß hergestellte Werk abzunehmen Nimmt der Kunde den Vertragsgegenstand nicht fristgemäß ab, so sind wir berechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf anderweitig über den Vertragsgegenstand zu verfügen und den Kunden mit angemessener verlängerter Frist zu beliefern. Verweigert der Kunde nach Ablauf der Frist die Abnahme nicht mindestens unter Angabe eines Mangels, so gilt das Werk als abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB); ist der Kunde Verbraucher, so gilt dies nur, wenn wir ihn auf diese Rechtsfolge mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform hingewiesen haben.
Verzögert sich die Versendung infolge von Umständen, die der Kunde (Unternehmer oder Verbraucher) zu vertreten hat, so geht die Gefahr von dem Tage der Versandbereitschaft auf den Kunden über, sofern ihm diese von uns mitgeteilt worden ist. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Vertragspartner über, wenn dieser nach Aufforderung durch uns die Abholung ablehnt.
Die Gefahr geht spätestens mit Übergabe der Ware auf den Kunden über, auch wenn Teilleistungen erfolgen.
4. Preise, Zahlungen und Verzug, Zurückbehaltungsrecht
Unsere Preise sind freibleibend und verstehen sich ab Werk. Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Menge. Das gilt entsprechend für die Be- und Verarbeitung von Material unserer Auftraggeber. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird gesondert berechnet und ist vom Kunden zusätzlich zu entrichten. Dies gilt nicht für in unseren für den privaten (End-)Verbraucher bestimmten Preislisten bzw. Preisangaben in unserem online-shop bezeichneten Preise, diese sind grds. Bruttopeise inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Versandkosten (Fracht und Verpackung) und Logistikosten werden gesondert berechnet. Hierfür stellen wir mindestens eine Pauschale von zzt. EUR 3,80 in Rechnung.
Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug (Skonto o.ä.) zur Zahlung in bar oder zur Überweisung auf das von uns in der Rechnung bezeichnete Konto fällig.
Befindet sich der Kunde in Verzug, insbesondere aufgrund einer wirksamen Mahnung oder wegen Nichteinhaltung eines kalendarischen Zahlungs-termins (i.S.d. § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB), so werden für jede weitere Mahnung EUR 2,50 in Rechnung gestellt. Das gilt auch, wenn der Kunde unberechtigt Skonto-, Rabatt- oder sonstige Rechnungsabzüge vornimmt.
Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld i.H.v. 5 % p.a. über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 % p.a. über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug oder erhalten wir unbefriedigende Auskunft über seine Zahlungsfähigkeit oder Vermögens-lage, so können wir die Weiterarbeitung an laufenden Aufträgen einstellen und sofortige Vorauszahlung aller, auch der noch nicht fälligen Forderungen einschließlich gestundeter Beträge oder entsprechende Sicherheitsleistungen verlangen.
Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
5. Widerrufsbelehrung für Verbraucher
WIDERRUFSRECHT
Für Verträge über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen uns und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z.B. Briefe, Telefonanrufe, E-Mail, online-shop u.Ä.) abgeschlossen wurden (Fernabsatzverträge gem. § 312c BGB), es sei denn, der Vertragsschluss geschieht nur im Rahmen unseres gewöhnlichen, nicht für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems, gelten ergänzend und ggf. abweichend von den übrigen Bestimmungen dieser AGB die in nachfolgenden Absätzen enthaltenen Bestimmungen.
Der Verbraucher hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14-Tage,
- im Fall der Lieferung von Waren ab dem Tag an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat,
- im Falle eines Vertrags über mehrere Lieferungen einer Ware, die der Kunde im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und die getrennt geliefert werden, ab dem Tag an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Waren in Besitz genommen hat,
- bei einem Vertrag über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen ab dem Tag an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen hat,
- im Falle des Vertrags zur regelmäßigen Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg, mit dem Tag an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen hat und
- im Falle der Erbringung von Werk- und Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsschlusses.
Um das Widerrufsrecht auszuüben muss der Verbraucher uns,
Caritas-Verein Altenoythe e.V.
Kellerdamm 7
26169 Altenoythe
Tel.: +49 4491 9251 0
Fax: +49 4491 9251 25
E-mail: info@caritas-altenoythe.de,
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Verbraucher Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
HINWEISE:
Das Widerrufsrecht erlischt spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem oben bezeichneten Zeitpunkt. Es erlischt bei der Erbringung von Dienstleistungen auch dann, wenn wir die Dienstleistungen vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistungen erst begonnen haben, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat sowie seine Kenntnis vom Verlust seines Widerrufsrechts in diesem Fall bestätigt hat.
Das Widerrufs-/Rückgaberecht besteht gemäß § 312g BGB, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, u.a. nicht bei Fernabsatzverträgen
a) zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,
b) bei Fernabsatzverträgen, bei denen dem Verbraucher ein Zahlungsaufschub oder eine sonstige Finanzierungshilfe im Sinne von §§ 491 bis 512 BGB gewährt wird und er danach ein besonderes Widerrufsrecht oder er sonst ein Rückgaberecht nach §§ 355, 356 BGB hat.
WIDERRUFSFOLGEN
Im Falle des Widerrufs sind die empfangenen Leistungen unverzüglich zurückzugewähren. Wir erfüllen unsere Rückgewährpflicht indem wir dem Verbraucher alle Zahlungen, die wir erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Verbraucher eine andere Art der Lieferung als der von uns angebotenen Standardlieferung gewählt hat) unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit ihm wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Kosten für die Rückzahlung werden in keinem Fall berechnet. Sofern Gegenstand des Vertrages die Lieferung von Waren ist, ist der Verbraucher spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag der Unterrichtung über den Widerruf des Vertrags zur Rücksendung an uns verpflichtet.
Die Frist ist gewahrt, wenn die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen abgesandt worden ist. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurück erhalten haben oder der Verbraucher den Nachweis erbracht hat, dass er die Ware zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware.
Der Verbraucher muss für einen etwaigen Wertverlust der Ware nur aufkommen, wenn dieser auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang, insbesondere eine Ingebrauchnahme der Ware, zurückzuführen ist. Hat der Verbraucher bei der Erbringung von Dienstleistungen verlangt, dass diese bereits während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat er uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichtet worden sind, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der vertraglich vorgesehenen Leistungen entspricht.
ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG
6. Eigentumsvorbehalt
Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Begleichung aller, auch künftigen Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Dies gilt auch dann, wenn unsere Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherheit für die Saldoforderung.
Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht gemäß nachfolgenden Regelungen, vom Vertrag zurückzutreten und/oder die Ware herauszuverlangen.
Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch Weiterveräußerung gegen eine Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt.
Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware (Sicherungsübereignung, Verpfändung) ist der Kunde nicht berechtigt.
Die Be- und Verarbeitung der Ware durch einen Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für CVA. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass dieser uns anteilig Miteigentum beträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Allein- oder Miteigentum für uns.
Der Kunde verwahrt das (Mit)-Eigentum mit kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich für uns.
Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware des CVA und auf die an ihn sicherungshalber abgetretenen Forderungen hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Die Kosten notwendiger Interventionen des CVA trägt der Kunde. Befindet sich der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so entfällt die Berechtigung, die Vorbehaltsware noch weiter zu verarbeiten oder weiter zu veräußern. CVA ist berechtigt, die Vorbehaltsware wieder in Besitz zu nehmen, sie freihändig zu verwerten und sich unter Anrechnung auf die offenen Ansprüche aus dem Verwertungserlös zu befriedigen.
Übersteigt der Wert unserer Sicherheiten unsere Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gegen den Kunden um mehr als 20%, so werden wir auf Verlangen des Kunden nach seiner Wahl Sicherheiten insoweit freizugeben.
7. Reklamationen, Gewährleistung, Schadenersatz
Wir setzen alles daran, unserer Kundschaft Qualitätsprodukte zu liefern. Falls Sie mit einer Leistung nicht zufrieden sind, kontaktieren Sie uns -ungeachtet der nachfolgenden Regelungen- bitte unverzüglich nach Lieferung in Textform (Brief, Email, Fax) oder telefonisch. Wir versuchen jede Angelegenheit zur Zufriedenheit zu lösen.
Wir sind darauf bedacht, dass die Angaben zu den Artikeln korrekt und ausführlich sind, weisen jedoch darauf hin, dass einige Produkte handgefertigte Unikate sind, die von unseren Mitarbeitern mit Behinderungen gefertigt sind. Abweichungen vom Bildmaterial, z.B. in Farbe und Form, sind möglich und stellen keinen Mangel dar. Sämtliche Maße sind, soweit nicht ausdrücklich zugesichert, in der Regel Cirka-Maße. Abweichungen in einer Größenordnung von 10 % nach oben oder unten sind zulässig. Muster zeigen lediglich die Durchschnittsbeschaffenheit auf.
Bei der Lieferung von Pflanzen können wir eine Garantie für das Anwachsen und Gedeihen grundsätzlich nicht übernehmen, da dies außerhalb unseres Einflusses liegt. Wir leisten keine Gewähr für Beeinträchtigungen durch Schadorganismen. Die Mangelhaftigkeit gelieferter Pflanzen ist im Übrigen durch deren natürliches Wachstumsverhalten, insbesondere die bei gewöhnlicher Pflege zu erwartende Lebensdauer, eingeschränkt. Die nachfolgenden Gewährleistungsrechte und -fristen können naturgemäß für Pflanzen geringerer Lebensdauer (z.B. Saisonpflanzen) und besonderen Pflegebedarfs nur in einem dem entsprechenden Maße Anwendung finden.
Ist der Kunde Unternehmer, leisten wir für Mängel gelieferter Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Ist der Kunde Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen, bei Lieferung lebender Pflanzen unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Tagen ab Empfang der Ware, in Textform anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Im Falle eines beiderseitigen Handelsgeschäfts gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten sowie Rechtsfolgen gemäß § 377 HGB mit der Maßgabe, dass der Unternehmer die Lieferung unverzüglich nach der Ablieferung zu untersuchen und in Textform zu rügen hat. Sämtliche Mängel sind dabei genau zu bezeichnen. Bei unterlassener bzw. nicht rechtzeitiger Anzeige gilt die Ware als genehmigt; bei nicht erkennbaren Mängeln muss die Anzeige unverzüglich nach deren Erkennen erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
Verbraucher sollen uns innerhalb einer Frist von einem Monat nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel in Textform unterrichten. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast.
Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für den Verkauf gebrauchter Sachen wird dem Unternehmer keine Gewähr geleistet.
Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware, bei dem Verkauf gebrauchter Sachen ein Jahr. Sofern der Kauf bzw. die Lieferung ein Bauwerk oder eine Sache betreffen, die für ein Bauwerk bestimmt ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, beträgt die Gewährleistungsfrist einheitlich fünf Jahre.
Schadensersatzansprüche des Unternehmers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns mindestens grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens.
Die voranstehenden Rechte gelten im Fall der Erbringung von Werk- und Dienstleistungen entsprechend. Jedoch verjähren Rechte des Kunden wegen Mängeln bzw. auf Schadenersatz in einem Jahr nach Abnahme der Leistung bzw. Erbringung der Dienste. Die kurze Verjährungsfrist gilt nicht, wenn uns mindestens grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewicht oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
Ist der Käufer Unternehmer, gilt als die Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
Sonstige Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Durch Dritte gewährte Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
8. Ergänzende Bedingungen für Dienstleistungen und Werkverträge der LMG gGmbH und der CVAD GmbH
Für die Leistungen der CVA Dienstleistungs GmbH und der LMG gemeinnützige Gesellschaft mbH gelten die allgemeinen Bestimmungen dieser AGB. Ergänzend gelten gegenüber Unternehmern und, soweit gesetzlich zulässig auch gegenüber Verbrauchern, die nachfolgenden Regelungen. Sofern sie in Widerspruch zu den allgemeinen Regelungen stehen, haben die Regelungen dieser Textziffer Vorrang.
Wir können, insbesondere bei größeren Aufträgen, vom Kunden Abschlagszahlungen auf den Werklohn in Höhe des Werts der von uns bereits erbrachten und nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen auf Basis der vereinbarten Vergütung verlangen.
Für die durch den Kunden erteilten Ausführungsanweisungen trägt dieser alleine die Haftung und hält und bezüglich jedweder nachteiliger Folgen sowie auch wegen Verletzungen von Urheber-oder sonstigen Schutzrechten klagt, und schadlos, es sei denn, dass wir Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. Wir sind nicht verpflichtet, Ausführungsanweisungen des Kunden daraufhin zu überprüfen, ob dieser gegen Urheber-oder sonstige Schutzrechte verstößt.
Auftragsänderungen vor oder nach Erhalt der Auftragsbestätigung werden von uns nur berücksichtigt, wenn dadurch anfallende Mehrkosten vom Kunden übernommen und eine ausreichende Verlängerung der Lieferfrist zugebilligt wird.
Abbildungen, Zeichnungen, technische Daten, Gewichts-, Leistung-und Maßangaben usw. sind nur annähernd maßgebend und enthalten nur dann Zusicherungen, wenn diese von uns schriftlich ausdrücklich als solche bezeichnet worden sind. Stellt der Kunde CAD-Dateien bei, so ist er verpflichtet sicherzustellen, dass die Daten von uns technische verwendbar sind und eindeutig der Bestellung zugeordnet werden können. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit der Daten; dennoch werden wir diesbezüglich stichprobenartig Kontrollen durchführen. Es werden jedoch keine Garantien für die Richtigkeit übernommen. Der Kunde hat insbesondere sicherzustellen, dass Skalierungen und alle gewünschten Konturen und Informationen, die im Auftragsumfang enthalten sind, eindeutig identifizierbar sind. Auf Unterlagen abgebildet Teile, die nicht zum Arbeitsumfang gehören, müssen eindeutig gekennzeichnet sein. Werden mehrere Zeichnungen zu einem Bauteil oder einer Baugruppe seitens des Auftraggebers bereitgestellt, so gilt die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung vorliegende Zeichnung mit dem zugehörigen Indexstand. An von uns gefertigten Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, auf Datenträgern gespeicherten Programmen usw. behalten wir uns sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese dürfen Dritten ohne unsere vorherige Genehmigung nicht zugänglich gemacht werden, insbesondere wenn diese als vertraulich bezeichnet sind.
Abweichungen und Änderungen in der Ausführung der Bestellung durch uns sind ohne Rücksprache mit dem Kunden zulässig, wenn sie aus technischen Gründen sowie zur Verwendbarkeit notwendig und dem Kunden zumutbar sind. Im Übrigen sind Abweichungen in Maßen, Farbtönen, Inhalten, Gewichten usw., die durch die Herstellung bedingt sind, im Rahmen der handelsüblichen Toleranzen sowie nach den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen des zulässig. Muster, die einem Werk zugrunde gelegt werden, gelten als ungefähre Grundlage der Lieferungen und beinhalten keine Zusicherung probenmäßiger Eigenschaften, sofern nicht eine ausdrückliche Zusicherung diesbezüglich durch uns erfolgt. Für uns übersandte Muster und Vorlagen etc. leisten wir im Falle von Verlust, Beschädigungen oder Bruch keinen Ersatz.
Bei Sonderanfertigungen nach Angaben, Zeichnungen oder Entwürfen des Kunden, trägt dieser für die konstruktiv richtige Gestaltung, die praktische Eignung der herzustellenden Teile, die Ordnungsmäßigkeit in Bezug auf das Patent-, Gebrauchs-, und Geschmacksmusterrecht allein die Verantwortung, auch wenn der Kunde bei der Entwicklung von uns beraten wurde. Werkzeuge, Einrichtungen, Schablonen, Modelle usw., die von uns für die Erstellung von Sonderanfertigungen angefertigt werden, bleiben stets unser Eigentum und werden auch dann nicht herausgegeben, wenn vom Kunden ein Werkzeugkastenanteil bezahlt wurde.
Auskünfte, Angaben und technische Beratungen über Anwendungsbereich und Verarbeitungsmöglichkeiten der von uns hergestellten Werke geben wir nach bestem Wissen aufgrund unserer Kenntnisse und Erfahrungen, diese bleiben dennoch unverbindlich und erfolgen unter Ausschluss jeglicher Haftung, es sei denn, dass unsererseits ausdrücklich eine Zusicherung erfolgt oder das Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Werden uns zum Zweck der Ausführung der beauftragten Arbeiten Werkstoffteile, Halbfabrikate oder Werkzeugvorrichtungen etc. durch den Kunden zur Verfügung gestellt oder zugeliefert, so werden diese von uns mit größter Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit bearbeitet und behandelt. Eine Eingangsprüfung nehmen wir jedoch nur dann vor, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist und die Prüfungskosten vom Kunden übernommen werden. Werden solche Stücke infolge unverschuldeter Umstände oder höhere Gewalt unverwendbar, so besteht diesbezüglich gegen uns kein Anspruch auf Ersatz des Materials oder Erstattung anderer Kosten. Werden Teile wegen Materialfehlern unverwendbar, so sind uns die hierdurch entstehenden zusätzlichen Bearbeitungskosten zu ersetzen. Im Übrigen gelten im Fall von durch uns zu vertretender Bearbeitungsfehler die allgemeinen Gewährleistungsregelungen.
Wird bei Lohnfertigungsaufträgen Material ohne unser Verschulden unbrauchbar, so sind die uns entstanden Kosten vom Kunden zu ersetzen. Haben wir eine mangelhafte Bearbeitung zu vertreten, verpflichten wir uns zur Übernahme der bis zum maßgeblichen Zeitpunkt entstanden Bearbeitungskosten und zur Nachbesserung. Alle weitergehenden Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art, auch solchen, die nicht an dem vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Material oder den daraus gefertigten Sachen entstanden sind, sind ausgeschlossen.
9. Datenschutzklausel
Personenbezogene Daten, die an uns übermittelt werden, werden ausschließlich zur Abwicklung unserer Vertragsbeziehung gespeichert und verwendet und ggf. im Rahmen der Vertragsdurchführung an beteiligte Kooperationspartner/Erfüllungsgehilfen weitergeleitet, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages notwendig ist. Die Daten werden unbeteiligten Dritten nicht zur Verfügung gestellt. Soweit personenbezogene Daten gespeichert oder sonst verarbeitet werden, erfolgt dies unter Einhaltung und Beachtung der entsprechenden Datenschutzgesetze. Das Überlassen von personenbezogenen Daten ist freiwillig. Sie haben das Recht, personenbezogene Daten jederzeit durch Verlangen uns gegenüber (siehe Adresse gemäß AGB-Ziffer 5) löschen zu lassen (Recht auf Widerruf).
10. Verbraucherschlichtungsstelle
Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres Der Träger der Einrichtung erklärt sich nicht bereit zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen im Sinne von § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG). Davon unberührt ist die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien (§ 37 VSBG).
Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer
(Stand der AGB: 01.05.2018)